Geht die Frau nach der Trennung Vollzeit arbeiten, verliert sie unter Umständen Unterhaltsansprüche, obgleich sie nur Teilzeit hätte arbeiten müssen. Vertraut sie allerdings zu lange darauf, dass sie nicht arbeiten muss, riskiert sie, dass ihr im Rahmen der Unterhaltsberechnung sogenannte fiktive Einkünfte unterstellt werden.